Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung der europäischen Union (EU- DSGVO) in Kraft. Ein umfangreicher Katalog aus 99 Verordnungen, die neben der Vereinheitlichung nationaler Datenschutzbestimmungen vor allem ein Ziel haben: Bürgerinnen und Bürger sollen ein großes Stück Kontrolle über ihre persönlichen Daten zurückgewinnen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt auch das deutsche Ergänzungsgesetz (DSAnpUG) in Kraft, das die EU DSGVO an die Gegebenheiten nationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung anpasst. Zwei Gesetzeswerke, viele Neuerungen. Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Ja, das muss sein! Mit diesem Gedanken müssen sich viele Unternehmen anfreunden, sobald am 25. Mai die neue Datenschutz-Grundverordnung der europäischen Union (EU-DSGVO) in Kraft tritt. Denn die härteren Bestimmungen hinsichtlich der Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, zählen zu den folgenreichsten Veränderungen der neuen Verordnung. Die Verletzung dieser Verpflichtung gilt als grober Verstoß und wird empfindlich geahndet. Lehrgeld, das man sich besser sparen kann. Damit das gelingt, haben wir im Folgenden die neuen Bestimmungen übersichtlich für Sie zusammengestellt.