Leistungen im Überblick

  • Beratung zu allen Fragen des Datenschutzes
  • Übernahme der Funktion des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37-39 EU DS-GVO
  • Durchführung von Bestandsaufnahmen zur Standortbestimmung
  • Empfehlung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Überprüfung der Maßnahmen im Rahmen von Stichproben
  • Unterstützung bei Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 EU DS-GVO
  • Unterstützung bei Auskunftsanfragen von Betroffenen (Werbewiderspruch, Löschung, Auskunft)
  • Prüfung von Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Durchführung von Datenschutzaudits in Ihrem Unternehmen

Was Unternehmen jetzt beachten müssen

Unabhängig von der Größe eines Unternehmens und der Anzahl der Mitarbeiter – am Thema Datenschutz kommt spätestens mit Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung kein Unternehmen mehr vorbei. Wer Daten erhebt, muss sie auch schützen, argumentiert der Gesetzgeber und verlangt den Unternehmen Einiges ab. Erklärtes Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Kontrolle über ihre Daten zurückzugeben. Denn informationelle Selbstbestimmung ist nicht nur in Deutschland ein Grundrecht. Mangelnder Schutz personenbezogener Daten wird künftig hart bestraft werden.

Für Unternehmen bedeutet das: Um empfindliche Bußgelder zu vermeiden, sollten sie regelmäßig und vor allem mit Inkrafttreten der EU-DSGV am 25. Mai 2018 dringend überprüfen, ob ihre betriebsinternen Datenschutz-Maßnahmen allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Bitte beachten Sie, dass vor allem die Kriterien für die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, erheblich verschärft worden sind.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen und Problemen rund um das Thema. Wenn Sie es wünschen, übernehme ich für Ihr Unternehmen z. B. die Funktion des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 ff. (EU-DSGVO). Ob Sie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet sind oder ob Sie auf Anfragen von Kunden, Patienten, Anwälten und der Aufsichtsbehörde optimal vorbereitet sein möchten – gerne berate ich Sie beispielsweise zu allen Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, unterstütze Sie bei Lösch- oder Widerspruchsanfragen und prüfe Ihre Verträge mit externen Dienstleistern wie z. B. Webhostern oder einer Werbeagentur.

Aber auch einzelne Leistungen stelle ich Ihnen, ganz nach Bedarf, zur Verfügung. Sie wünschen z. B. zunächst eine Bestandsaufnahme für Ihr Unternehmen? Ich erstelle Ihnen eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Analyse inklusive eines darauf aufbauenden Maßnahmenkatalogs. Gerne kümmere ich mich auch um die Schulung ihrer Mitarbeiter, führe ein Datenschutz-Audit durch oder baue für Ihr Unternehmen ein Datenschutzmanagement-System auf. Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne.